Landgericht Bielefeld

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Infos für Behinderte

Hinweise zur barrierefreien Nutzung des Landgerichts Bielefeld
Nachfolgend finden Sie Hinweise auf die vorhandenen Hilfen für einen barrierefreien Zugang im Landgericht Bielefeld.

Behindertenparkplatz

Das Landgericht ist für Schwerbehinderte zugänglich über den Parkplatz am Niederwall mit zwei Stellplätzen.

Der Zugang ins Haus erfolgt mit Hilfestellung der Wachtmeister des Landgerichts (Sprechanlage) oder über den Haupteingang des Amtsgerichts in der Gerichtstraße.

Im Erdgeschoss des Gerichtszentrums (Landgericht) befindet sich ein Informations-Punkt.


Barrierefreier Zugang

Vom Parkplatz des Landgerichts (Niederwall) gelangen Rollstuhlfahrer mit Hilfe eines Wachtmeisters (Sprechanlage) in die einzelnen Stockwerke.

Über den Eingang des Amtsgerichts (Gerichtstraße) ist das Landgericht barrierefrei erreichbar.

Innerhalb des Landgerichts gelangen Sie grundsätzlich mit dem Aufzug in die jeweiligen Etagen. Zu einigen wenigen Bereichen (Altbau) erfolgt eine Hilfestellung durch Wachtmeister.


Behindertengerechte Toiletten

Im Gebäude befinden sich zwei behindertengerechte Toiletten.

 

Eine befindet sich im Erdgeschoss des Landgerichts gegenüber dem Raucherbereich, Innenhof. Den Schlüssel bekommen Sie an der Eingangspforte des Landgerichts von den Wachtmeistern.

Die zweite behindertengerechte Toilette liegt rechts vor dem Eingang der Kantine im Sockelgeschoss; Schlüssel an der Kantinenkasse.


Zugang zum Nachtbriefkasten

Schwerbehinderte Menschen können den Nachtbriefkasten am Haupteingang des Amtsgerichts in der Gerichtstraße barrierefrei erreichen, in den auch für das Landgericht bestimmte Schriftstücke eingeworfen werden können.

Ansprechpartner

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wachtmeisterei sind Ihnen gerne behilflich: 

Telefon: 0521 549-1025.

Sollten Sie weitergehende Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartnerin Frau Renate Schulz:

Telefon: 0521 549-1449,

E-Mail: renate.schulz@lg-bielefeld.nrw.de


 

© Der Präsident des Landgerichts Bielefeld, 2012