Sprech- und Öffnungszeiten:

Sprechzeiten:

montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

dienstags zusätzlich 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Die besonderen Sprechzeiten der Gerichtskasse entnehmen Sie bitte dem Aufgabenbereich der Gerichtskasse.

Die Bediensteten des Landgerichts Bielefeld stehen grundsätzlich nur während der Sprechzeiten als Ansprechpartner zur Verfügung. Termine außerhalb dieser Zeiten können telefonisch mit dem jeweiligen Sachbearbeiter vereinbart werden.

 

Öffnungszeiten

Das Dienstgebäude ist montags bis dienstags von 7:30 - 16:00 Uhr
und                                      mittwochs bis freitags von 7.30 - 15.30 Uhr
geöffnet.

Falls Sie keinen Termin vereinbart haben, halten Sie sich bitte an die oben genannten Sprechzeiten.

Soweit öffentliche Verhandlungen außerhalb dieser Zeiten stattfinden, ist das Gebäude für deren Besuch ebenfalls geöffnet.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen gegebenenfalls an das Personal in der Eingangskontrolle.

 

Bitte beachten Sie:

Die Bediensteten des Landgerichts Bielefeld stehen grundsätzlich nur während der Sprechzeiten als Ansprechpartner zur Verfügung. Termine außerhalb dieser Zeiten können telefonisch mit dem jeweiligen Sachbearbeiter vereinbart werden.

Aus Sicherheitsgründen finden im Eingangsbereich des Landgerichts Bielefeld Personenkontrollen statt. Da Waffen und andere gefährliche Gegenstände im Gebäude verboten sind, bitten wir zur Vermeidung von Verzögerungen bei der Kontrolle, auf das Mitführen solcher Dinge schon im voraus zu verzichten.