InhaltInformation zur MediationWas ist richterliche Mediation? Richterliche Mediation ist ein freiwilliges, von dem bei Gericht anhängigen Rechtsstreit losgelöstes Verfahren. Die Beteiligten erarbeiten mit Unterstützung des richterlichen Mediators eine ihren individuellen Interessen angepasste Konfliktlösung gemeinsam und selbstverantwortlich. Der Mediator hat keine Entscheidungskompetenz und gibt keinen rechtlichen Rat. Aber er hilft bei der Suche nach einem Konsens, er schafft eine konstruktive Gesprächsbasis und sorgt für einen fairen Umgang der Gesprächsteilnehmer miteinander. Er ist neutral und unterstützt alle Beteiligten. Mediation ist eine gute Alternative wenn · es für Sie wichtig ist, Störungen in den Beziehungen zu anderen Beteiligten dauerhaft zu bereinigen; · Sie sehen, dass ein Urteil die von Ihnen angestrebte "ganzheitliche" Lösung nicht bringen kann; · für das, was Sie zu sagen haben, die Vertraulichkeit der Mediation – sie ist nicht öffentlich – von Vorteil ist; · Sie selbst eigenverantwortlich eine Lösung nach Maß mitgestalten wollen; · Ihnen der Ausgleich Ihrer Interessen wichtiger ist als "Rechthaben". Einer Mediation müssen alle zustimmen Regelmäßig prüft der zuständige Richter, ob eine Sache für eine Mediation in Frage kommen könnte. Aber auch der Anwalt oder die Prozessbeteiligten selbst können ein Mediationsverfahren anregen. Nur wenn alle Beteiligten einverstanden sind, wird eine Mediation durchgeführt. Die Teilnahme an der Mediation ist freiwillig, aber nicht unverbindlich. Mediation macht nur dann einen Sinn, wenn Sie bereit sind, sich an die von Ihnen mitvereinbarten Verfahrensregeln zu halten und gemeinsam mit den anderen Beteiligten an der Beilegung des Streits zu arbeiten. Vertraulichkeit Alles, was in einer Mediation besprochen wird, ist vertraulich. Dies gilt für den richterlichen Mediator ebenso wie für alle Verfahrensbeteiligten. Der richterliche Mediator wird bei einer gescheiterten Mediation weder an dem weiteren gerichtlichen Verfahren mitwirken noch seine Kenntnisse aus der Mediation weitergeben. Dauer der Mediation Im Rahmen eines Mediationsverfahrens kann der Konflikt innerhalb weniger Stunden rechtswirksam gelöst werden. Unmittelbar nachdem das vom zuständigen Richter für mediationsfähig erachtete Verfahren dem Mediator zugeleitet worden ist, nimmt dieser Kontakt zu den Beteiligten auf und vereinbart, sofern alle Beteiligten einer Mediation zustimmen, einen kurzfristigen Termin. Die Dauer einer Mediationssitzung ist nicht festgelegt, sondern richtet sich nach dem, was die Beteiligten zu sagen haben, um die Hintergründe des Konflikts und die Interessen herauszuarbeiten und überzeugende Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Bei Bedarf können mehrere Termine vereinbart werden. Für die Dauer der Mediation ruht der Prozess. Ablauf der Mediation Die Mediation läuft regelmäßig in folgenden Schritten ab: · Eröffnungsphase: Verfahrensregeln aushandeln · Themensammlung: regelungsbedürftige Punkte erarbeiten und gewichten · Konfliktbearbeitung: eigene Interessen erkennen und die Interessen des anderen nachvollziehen · Lösungsmöglichkeiten entwickeln, bewerten, verhandeln · Abschluss einer Vereinbarung Anwaltliche Begleitung als Voraussetzung Der richterliche Mediator erteilt den Parteien keinen Rechtsrat und nimmt auch keine Bewertung oder Einschätzung der Erfolgsaussichten der Klage vor. Deshalb ist die Begleitung und rechtliche Beratung der Parteien durch einen Rechtsanwalt Voraussetzung für die Durchführung der Mediation; der Anwalt hilft im Übrigen auch dabei, die für die Konfliktlösung notwendigen Tatsachen in das Gespräch einzubringen. Einbeziehung weiterer Personen möglich Der Mediator kann – im Einvernehmen mit den Beteiligten – den Kreis der Mediationsteilnehmer erweitern, wenn dies für eine sachgerechte Erörterung des Konflikts von Vorteil ist. Ende der Mediation Ist die Mediation erfolgreich, endet sie mit einer für die Beteiligten verbindlichen Vereinbarung. Diese kann auch als (vollstreckbarer) gerichtlicher Vergleich sogleich vom Mediator protokolliert werden. Scheitert die Mediation, hat dies keinerlei nachteilige Auswirkungen: Das Verfahren wird an den zuständigen Richter zurückgegeben, von diesem wieder aufgenommen und weiter geführt. Kosten Die Mediation verursacht keine zusätzlichen Gerichtsgebühren; allenfalls bei einer Mediationssitzung außerhalb des Gerichts, zum Beispiel anlässlich eines Ortstermins, können Auslagen des Mediators (Reisekosten) anfallen. Für die Mediationsteilnehmer entstehen allerdings die eigenen Kosten für die Wahrnehmung eines Sitzungstermins. Dazu gehören auch die Kosten für die Teilnahme ihrer Rechtsanwälte. Haben Sie (weitere) Fragen? Auf der nachfolgenden Seite finden sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Ausserdem können Sie hier die Informationsbroschüre zur Mediation beim Landgericht herunterladen:
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Zusätzliche Informationen |
© Der Präsident des Landgerichts Bielefeld, 2012