Das Klientel des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz setzt sich überwiegend aus straffällig gewordenen Menschen mit vielfältigen Problemlagen, insbesondere Arbeitslosigkeit, Überschuldung, Sucht, psychischen und physischen Beeinträchtigungen, sozialer Desintegration und verringerter sozialer Kompetenz zusammen.
An jedem Sitz eines Landgerichts ist ein ambulanter Sozialer Dienst eingerichtet. Er besteht aus den Fachbereichen Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe.
Die Aufgaben der Fachbereiche Bewährungshilfe und Führungsaufsicht sind insbesondere die Betreuung die Kontrolle von Erwachsenen und Jugendlichen, deren Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Maßregel oder Strafrest zur Bewährung ausgesetzt ist und die unter Aufsicht und Leitung einer Bewährungshelferin oder eines Bewährungshelfers gestellt sind oder unter Führungsaufsicht stehen. Dadurch soll die Integration dieser Personen in die Gesellschaft gefördert, Haftverbüßungen mit ihren negativen Auswirkungen vermieden und die Rückfallhäufigkeit deutlich vermindert werden.
Die Aufgaben des Fachbereichs Gerichtshilfe umfassen sozialarbeiterische Untersuchungen und Darstellungen der persönlichen Verhältnisse und der sozialen Lage bei beschuldigten, angeschuldigten, angeklagten oder verurteilten Erwachsenen sowie darauf gestützte Diagnosen nach konkretem Auftrag. Ferner leistet der Fachbereich Gerichtshilfe einen Beitrag zur Wiederherstellung des sozialen Friedens und des Rechtsfriedens z. B. durch Täter-Opfer-Ausgleich. Er erstellt ferner Opferberichte.
Dienststellen des ambulanten Sozialen Dienstes
- Bielefeld mit Aussensprechstelle in Versmold
- Herford mit Aussensprechstelle in Bünde
- Gütersloh
- Minden