Landgericht Bielefeld

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Apostillen und Legalisationen

Die Apostille und die Legalisation sind die Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde:

Urkunden werden von den Behörden oder Gerichten eines anderen Staates oftmals nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit oder ihr Beweiswert in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist.

Diese Verfahren betreffen öffentliche Urkunden (keine privaten Urkunden) des Gerichts sowie eines Notars.

Zuständig für die Bestätigung der Echtheit gerichtlicher und notarieller Urkunden ist der Präsident des Landgerichts in Bielefeld für seinen Bezirk.

 

Wenden Sie sich bitte an

Herrn Bierschenk, Zimmer 28

Telefon: 0521 549-1083

 

Sprechzeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr,

Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass für die Erteilung der Apostille bzw. Legalisation bei öffentlichen Urkunden der Städte und Gemeinden die Bezirksregierung Detmold zuständig ist.

 


 

© Der Präsident des Landgerichts Bielefeld, 2012